Mitgliederversammlung 12.04.18, Thema Vereinsvermögen

An den Vorstand H. Gesellchen, H. Simon, H. Streichert.

Betreffend Vereinsvermögen verweist die Internetseite www.akademie.de auf die einschlägige Abgabenordnung § 62:
Hiernach ist eine Rücklagenbildung für die Wiederbeschaffung von
Wirtschaftsgütern (in Zukunft) bis zu 1/3 des Überschusses aus der
Vermögensverwaltung statthaft.
Notwendig hierzu wäre ein Beschluss der Mitglieder.
Auf diesem Weg wäre das Vereinsvermögen derzeit reduzierbar und
einsetzbar in folgenden Jahren – als Zwischenlösung unter Anderen.
Ich schlage einen entsprechenden Beschluss vor.
Leider kann ich heute noch nicht absehen, ob ich selbst an der
Versammlung teilnehmen kann.
MfG Schmidt Norbert, Kemnath