Mitgliederversammlung 12.04.18, Thema Vereinsvermögen

An den Vorstand H. Gesellchen, H. Simon, H. Streichert.

Betreffend Vereinsvermögen verweist die Internetseite www.akademie.de auf die einschlägige Abgabenordnung § 62:
Hiernach ist eine Rücklagenbildung für die Wiederbeschaffung von
Wirtschaftsgütern (in Zukunft) bis zu 1/3 des Überschusses aus der
Vermögensverwaltung statthaft.
Notwendig hierzu wäre ein Beschluss der Mitglieder.
Auf diesem Weg wäre das Vereinsvermögen derzeit reduzierbar und
einsetzbar in folgenden Jahren – als Zwischenlösung unter Anderen.
Ich schlage einen entsprechenden Beschluss vor.
Leider kann ich heute noch nicht absehen, ob ich selbst an der
Versammlung teilnehmen kann.
MfG Schmidt Norbert, Kemnath

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.